Zuschuss des Jugendamtes
Die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson wird durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes gefördert. Dieser Zuschuss ist einkommensunabhängig.
Für Kinder von 1-3 Jahren werden bis zu 35 Std/Monat ohne Begründung genehmigt. Wer mehr als 35 Std benötigt, muss einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen.
Pro Betreuungsstunde bezahlen die Eltern an uns einen Eigenanteil von € 2,50 und einen Anteil ans Jugendamt.
Kostenbeitragstabelle in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen ab 01.01.2024
Kostenbeitrag je Betreuungsstunde:
Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 2,67 €
Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 2,08 €
Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 1,40 €
Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren 0,47 €
Was ist in den Betreuungskosten enthalten?
Mit diesem Eigenanteil an uns, sind u.a. Kosten für Lebensmittel, haushaltsübliche Gebrauchsartikel, Bastelmaterial, Ausflüge, Entwicklungsgespräche, Kennenlerngespräche, Vor- und Nachbereitung, Reinigung der Räume und immer wieder neues Spielzeug abgedeckt.
Betreuungskosten von der Steuer absetzen
In der Regel lassen sich Betreuungskosten von Ihren Steuern absetzen. Der Bund stellt hierzu Informationen bereit: Familienportal des Bundes (https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/kann-ich-kosten-fuer-die-kinderbetreuung-als-sonderausgabe-absetzen--125214)
Freihaltepauschale
Für die Freihaltung des Betreuungsplatzes erhalten wir zum Zeitpunkt des Abschlusses des Betreuungsvertrags von den Eltern eine Freihaltepauschale in Höhe von € 500,-. Wird der Betreuungsplatz von den Eltern nicht in Anspruch genommen, wird die Freihaltepauschale von mir einbehalten. Wird die Betreuung ordnungsgemäß angetreten, so erhalten die Eltern die Freihaltepauschale bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses wieder zurück.
Durch diese Pauschale wird sicher gestellt: