FREIE PLÄTZE : Wir haben aktuell freie Plätze

Konzept / Alltag

Alltag

Wir pflegen die sogenannte "Kernzeit" zwischen 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. 
Das heißt, die Kinder werden morgens zwischen 8.00 und 8.30 in die Kindertagespflege  gebracht und können ab 12.30 abgeholt werden. 
Die genauen Betreuungszeiten werden mit jeder Familie einzeln vereinbart und vertraglich geregelt.

08.00 - 08.30                                     Die Kinder werden in dieser Zeit gebracht
08.30 - 09.00                                     Freispiel
09.00 - 09.30                                     Frühstück
09.30 - 11.30                                     Raus gehen / spielen / basteln
12.00 - 12.30                                     Mittagessen
12.30 - 14.30                                     Mittagsschlaf
14.30 - 15.00                                     Freispiel

Pädagogisches Konzept


Schon im ersten Gespräch mit Ihnen stellt sich heraus, ob ihr Erziehungsstil mit unseren Grundsätzen übereinstimmt. Der sollte schon ähnlich sein, denn wenn die Erziehungsstile in gegensätzliche Richtungen gehen, könnten wir nicht so intensiv auf jedes Kind eingehen. Mit leichten Abweichungen von den Regeln zuhause können Kinder jedoch gut umgehen.

 

Als unsere Hauptaufgabe sehen wir nicht die Erziehung ihrer Kinder, sondern vielmehr die Begleitung ihrer Erziehung an.

 

Konkrete Situationen werden immer anhand eines Vorfalls (z.B. das Kind beißt andere Kinder, ist agressiv gegenüber seinen Spielgefährten oder zerstört mutwillig Gegenstände) mit den Eltern besprochen, damit wir gemeinsam an einer Lösung arbeiten können.

 

Einer unserer pädagogischen Grundsätze beinhaltet eine liebevolle, aber konsequente Erziehung.

 

Daher bemühen wir uns um klare Anweisungen, so dass das Kind sie verstehen kann.

 

Es findet täglich ein kurzes "Tür- und Angelgespräch" statt, in dem wir Ihnen als Eltern den Tagesablauf schildere.

 

Auf diese Weise versuchen wir eine aktive Kommunikation zwischen den Eltern und uns aufrechtzuerhalten. Was den Kindern natürlich auch sehr zugute kommt.


Bedeutung des Spiels 

Das Freispiel regt die Phantasie der Kinder an. Eigene Ideen entstehen und Freundschaften entwickeln sich; eventuelle Konflikte müssen gelöst und Kompromisse gefunden werden.

Beobachten, abschauen und vor allem selbst ausprobieren, ermutigt immer wieder dazu etwas Neues zu versuchen. 

 

Wir basteln passend zur Jahreszeit und sind auch sonst ziemlich kreativ :-)

Das Basteln, das verarbeiten von Dingen aus der Natur, wie z.B. Kastanien und Blätter, die Arbeit mit Farben und Papier, aber auch bewegen und singen gehören dazu.

 

Auch wenn es uns wichtig ist, dass sich jedes einzelne Kind frei entfalten kann und somit seine eigene Persönlichkeit entwickeln kann, sollten sich die Kleinen trotzdem an Regeln und Grenzen halten:

- nach dem spielen, die nicht mehr genutzten Spielsachen aufräumen

- Spielsachen nicht zerstören.

Gesundheit

Kranke Kinder gehören grundsätzlich zu ihren Eltern nach Hause.

Sie als Eltern tragen die Verantwortung dafür, sich ein Netzwerk zu schaffen, welches zum Tragen kommt, wenn ihr Kind krank ist und sie berufstätig sind etc.

Wird ihr Kind hier krank rufe ich Sie an und ihr Kind muss so schnell wie möglich, spätestens aber nach einer Stunde bei mir abgeholt werden.

Kinder unter 3 Jahren stecken alles in den Mund, Husten und nießen sich gegenseitig an. Wischen Rotznasen mit den Händen weg und spielen dann unbeirrt weiter.

Daher ist die Möglichkeit sich hier anzustecken, wenn ein Kind krank gebracht wird, sehr hoch.

Dies ist nicht nur für mich und meine Familie - sondern auch für die anderen Familien - die ihr Kind im Krankheitsfall zuhause lassen, sehr ärgerlich.

Bitte bedenken Sie, dass auch ich eine berufstätige Mutter bin und auch ich oder meine Kinder sich anstecken können und somit die Betreuung für ALLE entfällt!

Bei ansteckenden Krankheiten wie Schnupfen mit eitrigem Ausfluss, starkem Husten, Magen-Darm-Erkrankungen, Bindehautentzündung, Mittelohrentzündung etc. darf das Kind die Kindertagespflegestelle nicht besuchen. Eine aktuelle, ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vorzulegen, wenn das Kind die Kindertagespflegestelle nach der Krankheit wieder besuchen möchte.

 

Nach dem Infektionsschutzgesetz muss ein ausreichender Masernschutz beim Kind vorliegen.